1. Oberschwaben-Ori

Fehlt euer Termin im Kalender? Dann aber nichts wie hier rein damit.

Moderator: Administrator

1. Oberschwaben-Ori

Ungelesener Beitragvon bxfahrer » 03. 6. 07. 18:46

Hallo Sportsfreunde,

hier nun eine erste Nennliste:

1 Udo Eisenmann/Peter Trunner
2 Harald Baumgartner/Olaf Jessen
3 Rudolf Link/Hubert Sailer
4 Carola Rosenberg/Harald Werner
5 Brigitte Eggert/Bianca Eggert
6 Charlotte Schömer/Christoph Schömer
7 Peter Becker/Michael Daab
8 Bernd Hoffmann/Heinz Hoffmann
9 Ramona Peterson/Manuela Waligura

Grüße

René
bxfahrer
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 229
Registriert: 24. 11. 04. 9:42

Ungelesener Beitragvon Peter Trunner » 04. 6. 07. 23:19

Hey, was ist los?

Die Veranstaltung ist für einen guten Zweck.
Da lasse selbst ich mein Womo und die Baustelle zuhause liegen und habe eine Nennung abgegeben.
Kommt all ihr Orifahrer, zeigt Flagge.:lol: :lol:

Gruß an Alle
Peter Trunner
Benutzeravatar
Peter Trunner
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 411
Registriert: 17. 5. 05. 23:34
Wohnort: Bietigheim-Bissingen, Ba-Wü

Ungelesener Beitragvon Peter Trunner » 10. 6. 07. 0:04

Na sind dann doch 20 geworden.
Danke an alle die Dabei waren und die Jungs unterstütz haben.

Die Anderen habe was verpasst!!!!
So viele schlechte Strassen hatte ich noch nie bei einer Ori. :lol: :lol:
Schotter, Schotter und nochmal Schotter.
Nicht gesehen: Stationäre Radarkontrollen, Ampeln und ähnliches :D

Gruß an Alle
Peter Trunner
Benutzeravatar
Peter Trunner
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 411
Registriert: 17. 5. 05. 23:34
Wohnort: Bietigheim-Bissingen, Ba-Wü

Ungelesener Beitragvon GerhardW » 14. 6. 07. 3:19

Dafür war aber die Polizei unterwegs, die auf den Plan gerufen wurde, weil einer seinen Gasfuß nicht unter Kontrolle hatte :x

Ansonsten hat es viel Spaß gemacht.

Die Strecke war zwar wirklich mit viel Schotter ausgestattet, aber wir haben auch mit einem tiefergelegten Vectra keine Probleme gehabt (abgesehen von einer Steigung, an der man lieber nicht hätte anhalten sollen, wenn die Handbremse die korrekte Funktion verweigert). Den paar Schlaglöchern und den wenigen etwas höheren Mittelstreife konnte man ganz gut ausweichen.

50% der Polizei waren übrigens der Meinung, dass das Fahren auf Waldwegen generell verboten wäre.
Vermenschlicht nicht die Tiere, vertiert den Menschen ;-)
GerhardW
 
Beiträge: 9
Registriert: 14. 2. 07. 23:34
Wohnort: Konstanz

Ungelesener Beitragvon Frankenstein » 14. 6. 07. 9:46

GerhardW hat geschrieben:
50% der Polizei waren übrigens der Meinung, dass das Fahren auf Waldwegen generell verboten wäre.


Wobei diese 50% recht haben und die anderen 50% dann wohl eine erschreckende Unkenntnis über die Gesetze haben, die zu hüten eigentlich ihre Aufgabe wäre.

Die Frage, ob der Weg durch Zeichen 250 (oder ähnliche) gesperrt ist oder nicht, ist nicht unbedingt relevant, weil diese Sichtweise sich lediglich auf die Straßenverkehrsordnung bezieht.

Es gibt aber auch andere Gesetze, die hier herangezogen werden müssen, wie in diesem Fall das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg, in dem in § 37, Absatz 4.1 eindeutig beschrieben ist, dass das Befahren von Waldwegen grundsätzlich nicht zulässig ist.
siehe: http://www.wald-online-bw.de/pdf/gesetze/Lwaldg.pdf

Die Situation stellt sich bei einer genehmigten Orientierungsfahrt jedoch insofern anders dar, weil für die eingereichte Streckenführung von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Forstbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, die das Befahren bei Einhaltung von Auflagen für einen definierten Zeitraum erlaubt.

Der Hinweis auf diese Genehmigung sollte in den Fahrtunterlagen enthalten sein, damit der Teilnehmer den Ordnungshütern belegen kann, dass man sich zu Recht auf den Waldwegen befindet. Sollte jedoch die Streckenführung so nicht genehmigt gewesen sein, hätte man sich nicht beschweren dürfen, wenn jedem Teilnehmer ein Bußgeld auferlegt worden wäre.

Unabhängig von dieser Diskussion hat es natürlich trotzdem riesig Spaß gemacht. Der erste Fahrtabschnitt hat an die OEs der späten 70er und frühen 80er Jahre erinnert, die man damals mit einem Schnitt befahren musste, der in der Regel nicht zu schaffen war. Aber das wagt man sich heutzutage gar nicht mehr vorzustellen. Diese Zeiten sind leider unwiderruflich vorbei.
Benutzeravatar
Frankenstein
Parkplatz-Sucher
Parkplatz-Sucher
 
Beiträge: 25
Registriert: 14. 4. 06. 13:11
Wohnort: Darmstadt

Ungelesener Beitragvon mikemannem » 15. 6. 07. 18:21

Fallensteller hat geschrieben: Sollte jedoch die Streckenführung so nicht genehmigt gewesen sein, hätte man sich nicht beschweren dürfen, wenn jedem Teilnehmer ein Bußgeld auferlegt worden wäre.


Sind wir doch alle Ehrlich wir wissen das wir nicht über Felder und durch Wälder fahren dürfen.
Ich persönlich habe die 20€ immer Griffbereit um unnötigen Diskusionen mit den Männern in grün oder neuerdings auch blau aus dem Weg zugehen

Gruß Mike

P.S. Telefon und Internet seit heute 16:30 Uhr nach Umzug am 15.05 freigeschaltet (Danke Telekom)
Benutzeravatar
mikemannem
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 158
Registriert: 02. 11. 03. 18:34
Wohnort: Mannheim

Ungelesener Beitragvon Peter Trunner » 16. 6. 07. 9:55

GerhardW hat geschrieben:Dafür war aber die Polizei unterwegs, die auf den Plan gerufen wurde, weil einer seinen Gasfuß nicht unter Kontrolle hatte :x

....


Nun, es wird wohl eher die Masse an Fahrzeugen das aufsehen erweckt haben. Mehr jedenfalls als ein einzelner Teilnehmer.
Werden sehen, was dabei raus kommt. Vielleicht verläuft sich die Sache im Sand.

@Mike
Willst Du die mit den 20€ bestechen? :lol: :lol:
In dem Moment, wenn Du das Bordboch zeigst und sagst, dass du an keinem Sperrschild vorbei gefahren bist, greifen die sich den Fahrtleiter!
Du kannst nur sagen, das du den katolischen Bahnhof, oder so was, suchst. Warscheinlich bist du irgendwo falsch abgebogen! Bitte die Herren , dass sie dir den Weg zur Autobahn zeigen.
Wenn sich aber hinter euch der Teilnehmerverkehr staut, zieht die Ausrede nicht. :lol: :lol:
Peter Trunner
Benutzeravatar
Peter Trunner
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 411
Registriert: 17. 5. 05. 23:34
Wohnort: Bietigheim-Bissingen, Ba-Wü

Jurist und auch sonst....

Ungelesener Beitragvon Rennzwerg » 16. 6. 07. 22:59

Fallensteller hat geschrieben: Es gibt aber auch andere Gesetze, die hier herangezogen werden müssen, wie in diesem Fall das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg, in dem in § 37, Absatz 4.1 eindeutig beschrieben ist, dass das Befahren von Waldwegen grundsätzlich nicht zulässig ist.


Oh, was haben wir denn da? Einen Orifahrer, mit dem Gesetz auf du und du und einen anderen stets mit abgezählten Bußgeldscheinchen unterwegs damit er gleich einen Ablaß für sein sündhaftes Tun bereit hat.

Ach dabei ist es doch so einfach. Nimm einen Rucksack mit Pflastersteinen, trample zu Hunderten durch bestellte Felder, lege dich auf Straßen und Schienen, sage aber dass du für Friede und Gerechtigkeit unterwegs bist und hau den Bullen schön was auf die Fresse. Dann kommst du auch ins Fernsehen und gar mancher Pfarrer und viele Journalisten werden dich hochleben lassen.

Doch einen Orifahrer, dieses üble Gesindel, wenn du im „Walde“ siehst, leg ihm Hand- und Fußfesseln an, nimm ihm den Führerschein ab und laß ihn Buße zahlen, dass ihm die Augen tropfen.

Ja, ja wir leben schon in einem Lande.
Rennzwerg
 
Beiträge: 5
Registriert: 27. 5. 06. 12:08
Wohnort: Oberbayern

noch was zum Waldgesetz BW

Ungelesener Beitragvon Gorodish » 18. 6. 07. 19:32

Ich hatte heute unerwartet etwas Zeit zur Verfügung und hab mal wieder bei Orie.de vorbeigeschaut. An der Oberschwaben-Ori konnte ich ja leider nicht teilnehmen, hab mir aber schon berichten lassen, dass ich wohl was tolles versäumt habe. Hab's nicht anders erwartet... :-(

Viele Grüsse aus dem Süden,

Wolfgang


--- Ab hier nur noch eine Diskussion zum Landes-Waldgesetz BW ---

Da hier schon Gesetzestexte zitiert werden (Danke für die Quellenangabe, hätte sonst nicht gewusst wo zu suchen), wollen wir uns diese mal genauer ansehen (Landeswaldgesetz BW):

Definition von Wald:

§ 2 Wald
(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockte Grundfläche.
(2) Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze sowie Holzlagerplätze,
(3) Als Wald gelten ferner im Wald liegende oder mit ihm verbundene
1.Pflanzgärten und Leitungsschneisen,
2.Waldparkplätze und Flächen mit Erholungseinrichtungen,
3.Teiche, Weiher, Gräben und andere Gewässer von untergeordneter Bedeutung unbeschadet der wasser-, fischerei- und naturschutzrechtlichen Vorschriften,
4.Moore, Heiden und Ödflächen, soweit sie zur Sicherung der Funktionen des angrenzenden Waldes erforderlich sind,
sowie weitere dem Wald dienende Flächen.
(4) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.
(S) Wald im Sinne der Absätze 1 bis 3 ist in Waldverzeichnisse einzutragen. Geschützte Waldgebiete sind als solche zu kennzeichnen. Die Waldverzeichnisse werden von der Forstbehörde geführt.

Ich hab mir die entsprechenden Waldverzeichnisse nicht angesehen, gehe aber mal davon aus, dass die Gebiete, um die es hier geht, in diesen Verzeichnissen als Wald gekennzeichnet sind.

Unter §4 sind dann noch weitere Begriffsbestimmungen aufgeführt:

§ 4 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes sind
1.Waldbesitzer: Waldeigentümer sowie Nutzungsberechtigte, die unmittelbare Besitzer des Waldes sind,
2.Walderzeugnisse:
pflanzliche Erzeugnisse des Waldes wie
a.Waldbäume und -sträucher oder Teile davon, Samen, Nüsse, Beeren, Zapfen, Pilze und sonstige wildwachsende Waldfrüchte (Waldfrüchte), Moose, Farne, Gräser, Schilf, Blumen und Kräuter (Waldpflanzen), Harz und Streu;
3.Waldwege:
die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege im Staats-, Körperschafts- und Privatwald;
4.Erholungseinrichtungen:
landschaftsbezogene Einrichtungen im und am Wald, die der Erholung der Bevölkerung dienen.
Und genau hier stellt sich mir als nicht ortskundiger, aber kartenlesender Fahrzeugführer das Dilemma: Wie soll ich erkennen, dass es sich bei der Strasse, die ich im Moment befahre, um einen "nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Weg" handelt - ausser durch ein "Durchfahrt verboten"-Schild ? Zweigestrichene Strassen erlaubt, eingestrichene nicht? Auf der 1:25.000 oder doch eher der 1:100.000 ? Wohl eher nicht.

Spitzfindigkeiten, die im Streitfall mit Ordnungshütern wohl nicht wirklich weiterhelfen - ich weiss. Ich mag auch nicht, dass irgendwelche Idioten wie die wahnsinnigen durch die Wälder rasen. Da ich an der hier diskutierten Veranstaltung nicht dabei war, kann ich mir auch gar kein Urteil erlauben, ob das nun (ganz subjektiv) noch im grünen Bereich war, oder ob ein Teil der Strecke wirklich schon durch's dichte Unterholz geführt hat.

Mir kommt es aber schon seltsam vor, dass es im Ermessen des Fahrzeugführer's liegt, ob die Strasse / der Weg vor ihm nun dem "öffentlichen Verkehr gewidmet" ist oder nicht...


Ach ja noch was:

Im Waldgesetz des Landes BW unter §37 Abs. 4 steht:

Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig:

1.das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,
2.das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,
3.das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,
4.das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz,
5.das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
6.das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.
Ich lese hier "das Fahren ...im Wald," ich lese nichts von "Waldwegen".Muss aber zugeben, dass es ja (siehe oben) in §2 Abs.2 heisst: "Zum Wald gehören auch Waldwege". Wozu dann aber unter §37 Pkt. 3. und 4. nochmals explizit "Waldwege" aufgeführt sind ???

Bei knallharter Auslegung begeht jeder eine Ordnungswidrigkeit, der einen Waldparkplatz anfährt, denn diese gehören ja lt. §2 auch zum Wald, und der darf nach §37 ja nicht befahren werden...

Die Auflösung kommt im §37 Punkt 3, wonach das "Betreten von gesperrten ... Waldwegen" nicht zulässig ist. Also muss eben doch unterschieden werden zwischen nicht gesperrten und gesperrten Waldwegen.

Nun gehe ich mal davon aus, dass ein Weg nur mit einer Schranke oder mit einer wie auch immer gearteten Signalisation (Schild, Nagelbrett, bewaffneten Wildschweinen) gesperrt ist und nicht durch einen Eintrag in irgendwelchen an geheimen Orten ausliegenden Listen.

So oder so: Wenn die Veranstalter wegen dieser Sache noch Schwierigkeiten kriegen sollten hoffe ich, dass sie heil rauskommen, was ich aber mit meiner höchst voreingenommenen Meinung über die Juristerei ganz allgemein eher nicht glaube. Ich hoffe aber, dass diese Diskussion hier "nur" akademischen Charakter hat, und hab mich wieder sehr über die Unfähigkeit einiger Gesetzestexter gefreut :-/
Wenn ich so arbeiten würde, ... ich sprechs nicht aus, sonst werd ich noch verklagt...

Nochmals viele Grüsse an alle die, die sich diesen Text angetan haben !

Wolfgang
Wenn du nicht weisst wo du hinwillst, bringt dich jeder Weg ans Ziel! George Harrison
Benutzeravatar
Gorodish
Regional-Ori-Fahrer
Regional-Ori-Fahrer
 
Beiträge: 52
Registriert: 25. 4. 05. 18:34

Ungelesener Beitragvon bxfahrer » 03. 7. 07. 19:43

Hallo Sportsfreunde,

die 1. Oberschwabenori ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich möchte es nicht versäumen, mich bei euch allen für eure Teilnahme zu bedanken.
Die Veranstaltung brachte einen Reinerlös von 800€! Die Kinder in Argentienien werden sich sehr freuen!!
Besonders positiv erfreut hat mich, auch hier Danke, an die abschließende Worte von Wolfgang Walz! Ich hoffe ich darf euch alle nächstes JAhr wieder begrüßen.
Ein besonderer Dankl gilt an Mike, der uns bei de rAuswertung unterstützt hat. Ohne seine Hilfe hätten wir länger gebraucht.
Ich werde versuchen, eure Tipps und Ratschläge nächstes JAhr umzusetzen.

Nun muß ich aber auch ein wenig Kritik üben. Wie ihr oben lesen konntet, hatten wir Probleme mit der Polizei. Wie sich später herausstellte, hatte sich jemand im Gewerbegebiet Tannheim gestört gefühlt. Laut Polizei seien Teilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen. Zum Glück habe ich die Sachlage aufklären können und habe seitdem nichts mehr gehört. Ich hoffe derjenige Teilnehmer weiß, das er es war und verhält sich demnächst besser! Ich möchte in Zukunft nicht aufgrund Anzeigen die Ori absagen.


Grüße

René
bxfahrer
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 229
Registriert: 24. 11. 04. 9:42

Ungelesener Beitragvon Peter Trunner » 03. 7. 07. 21:55

bxfahrer hat geschrieben:..... hatte sich jemand im Gewerbegebiet Tannheim gestört gefühlt. Laut Polizei seien Teilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen. .....


Woher weis man das es ein Teilnehmer war????
Aber Jungs, das macht man doch nicht!!!!!!!!

800 Euro, ......... boa eih, stark!!!
Da muss ich mir mit der kleinen Camel-Trophy was einfallen lassen.
MEHR STARTER, los alle ne Nennung abschicken!!! :lol: :lol: :lol:

Peter Trunner
Benutzeravatar
Peter Trunner
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 411
Registriert: 17. 5. 05. 23:34
Wohnort: Bietigheim-Bissingen, Ba-Wü

Ungelesener Beitragvon michl » 04. 7. 07. 21:38

meine Nennung ist abgeschickt, wir sind das 4. Team aus Bayern
evtl. wirst Du Dein Limit mit 30 Teams aufmachen müssen

Michl
Einer faehrt immer hinterher, und hat vielleicht ein paar Kontrollen und Karenzminuten mehr
Benutzeravatar
michl
Alles über Ori Wisser
Alles über Ori Wisser
 
Beiträge: 119
Registriert: 13. 10. 02. 16:30
Wohnort: Amberg

Ungelesener Beitragvon Peter Trunner » 05. 7. 07. 18:13

michl hat geschrieben:meine Nennung ist abgeschickt, wir sind das 4. Team aus Bayern
evtl. wirst Du Dein Limit mit 30 Teams aufmachen müssen

Michl


Hallo Michl,

wir haben in den vergangenen Jahren aufgrund solcher Ankündigungen immer ein großes Genehmigungsverfahren mit allen Mühen und vor allem Kosten angeleiert. Das wird dieses Jahr nicht passieren.
Natürlich werden wir versuchen, allen die an der guten Sache mitmachen wollen, eine Startmöglichkeit zu verschaffen, aber .............

Oh, falsches Thema. Wir sind hier bei der Oberschwabenori.

Macht nichts, oder?

Gruß Peter
Peter Trunner
Benutzeravatar
Peter Trunner
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 411
Registriert: 17. 5. 05. 23:34
Wohnort: Bietigheim-Bissingen, Ba-Wü

Ungelesener Beitragvon bxfahrer » 05. 7. 07. 18:41

Peter Trunner hat geschrieben:Oh, falsches Thema. Wir sind hier bei der Oberschwabenori.

Macht nichts, oder?

Gruß Peter


Nein Peter, macht nichts... Weil eins haben unsere beiden Oris gemeinsam! --> Der Erlös von beiden Oris geht einem guten Zweck zu!

Alla hopp, anmelde, hinfahren und Spaß haben!!

Grüße
René
bxfahrer
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 229
Registriert: 24. 11. 04. 9:42

Ungelesener Beitragvon Peter Trunner » 05. 7. 07. 19:06

Ja, mach. Startnummer 11 währe doch was, oder?
Peter Trunner
Benutzeravatar
Peter Trunner
Jede Orie Gewinner
Jede Orie Gewinner
 
Beiträge: 411
Registriert: 17. 5. 05. 23:34
Wohnort: Bietigheim-Bissingen, Ba-Wü


Zurück zu Termine

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste

cron