Zur Abrundung des Themas hier der Beschluß der ASK als Kopie von der NAVC Homepage. Scheint mir der "richtige Schritt in die richtige Richtung" zu sein. Die restlichen Unterschiede zu Reglements wie ADMV, ADAC Weser-Ems, ... halten sich im Rahmen der "allgemeinen Tolleranzen", die z.Z. zwischen den vielen verschiedenen Verbänden existieren.
Zu Michl:
Ich möchte hier nicht in Abrede stellen, daß ein würdiger Deutscher Meister (der DAM) mit verschiedenen Reglements zurechtkommen muß. Es geht mir vielmehr darum, daß auch die regional geltenden Auslegungen in einem offiziellen Reglement dokumentiert sind. Beispiel:
- fehlt eine entsprechende Angabe, ist die Ausgabenstellung nach Karte oder nach Natur zu lösen?
- welche Karte ist zu benutzen, wenn die Aufgabe keine vorschreibt?
- darf Gegenrichtung gefahren werden oder nicht? Zählt Amerikanisches Linksabbiegen als Fahren in Gegenrichtung?
- ist Kreuzen erlaubt oder verboten?
- hat der kürzeste Weg Vorrang vor einer vorgegebenen Reihenfolge, d.h. darf ich von Punkt (oder Pfeil) 1 über 3 zu 2 fahren, wenn 1 - 2 - 3 gefordert ist?
- Was passiert bei Streckenfehlern? Braucht man bei einer Ori eine Sportgerichtsbarkeit a la DAM, reicht ein Schiedsrichter wie im ADMV-Bereich oder tuts auch ein Schiedsgericht bestehend aus dem Fahrtleiter und zwei offiziell gewählten Beifahrern?
So, nun aber zu den Beschlüssen:
... In der Sparte Orientierungssport wurde entschieden:
• Die Klassen werden neu benannt in A (bisher Gr. 2) und B (bisher Gr. 1). Die bisherige Gruppe S obliegt weiter dem Veranstalter nach regionalen Regularien, sie wird nicht nach den Bestimmungen des Handbuches gefahren und heißt jetzt Klasse C. Auf die Möglichkeit der Ausschreibung dieser Klasse für Neulinge, in der nur eine Saison gefahren werden soll, kann in den Ausschreibungen hingewiesen werden. Die Ausschreibung der Klasse muß bei der Sportabteilung genehmigt werden.
• Nachnennungsschluß für Oris ist künftig 30 Minuten vor Start des ersten Fahrzeuges. Gleichzeitig ist eine Starterliste auszuhängen.
• Daß der Aufgabenstellung einer Orientierungsfahrt als oberstes Gebot die STVO zu Grunde liegt, ist selbstverständlich.
• Veranstaltungen, die den vorgegebenen Rahmen in Streckenlänge und Durchschnittsgeschwindigkeit überschreiten, bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Sportabteilung.
• Die unter Punkt 2.2 im Handbuch gemachten Angaben über die Straßenbeschaffenheit werden ersatzlos gestrichen.
• Auch die im Zusammenhang mit „Wendekontrollen“ gemachten Vorschriften über die Beschaffenheit der Wege wird gestrichen.
• Die Mindestgröße der Schilder wird für alle Kontrollen auf 30 x 40 cm festgelegt.
• Sog. „Selbststempler“ werden erlaubt und den SK gleichgestellt (max. drei pro Veranstaltung).
• In sog. „Ori-Ecken“ dürfen Nummernkontrollen auch links stehen, wenn die landschaftlichen Gegebenheiten dies erfordern. Auf das Vermeiden von Doppelbestrafung ist zu achten! Der Begriff der „Ori-Ecke“ wird bis zum Saisonbeginn 2004 noch genau definiert.
• Es gibt nur noch eine Gesamtkarenzzeit über die ganze Veranstaltung, mindestens 60 Minuten. Die letzte Möglichkeit, diese Zeit zu ändern, ist bei der Ausgabe der Fahrtunterlagen am Start.
• Die Handhabung von Zeitgutschriften (z.B. bei Unfallhilfe) für einzelne Teilnehmer obliegt allein dem Sportkommissar und hat nichts mit der Karenzzeit zu tun. Generelle Zeitgutschriften, egal aus welchem Grund auch immer, um das Einhalten der Karenz zu ermöglichen, sind ausdrücklich verboten. Jeder Teilnehmer muß wissen, daß er bei Ablauf der Karenzzeit das Ziel erreicht haben muß. Dieser Abschnitt wird nicht ins Handbuch übernommen!
• Bei Punkt 2.5.2 im Handbuch wird angefügt: Alle weiteren Einträge in der Bordkarte, die nicht zur Veranstaltung gehören (Fantasienummern, um leere Felder auszufüllen, „Luststempel“ usw.), sind ebenfalls mit 10 Strafpunkten je Feld zu bestrafen.
• Die Bestrafung von Negativkontrollen und nicht geforderten Kontrollen wird erlaubt
• Bei Verstoß nach Punkt 2.5.3 ist der Lauf mit null Punkten in der Meisterschaftswertung (AM/AP) zu führen.
• Bei Punktgleichheit zählt zunächst die längere strafpunktfreie Strecke ab dem Start, dann eine eventuell vorhandene GZK oder/bzw. drittens eine Sonderprüfung aus dem Bereich Turnier
• Der Punkt 2.7 bleibt unverändert
Das Reglement von 2003 des ist auf der NAVC Homepage im Download-Bereich zu bekommen.
Peter