o7er Nummer

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o7er Nummer

Ungelesener Beitragvon alexp57 » 25. 4. 10. 22:39

Hallo ORI-Gemeinde,

wie sieht es eigentlich bei einer ORI mit dem 07er Oldtimer-Kennzeichen aus.
Kann ich damit starten?
Ich habe da was im Hinterkopf daß das zumindest früher nicht ging, oder ging es da um das rote Händler-Kennzeichen.
Wäre prima wenn ihr da was wüsstet.

Gruß
Alexander
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Re: o7er Nummer

Ungelesener Beitragvon Gorodish » 26. 4. 10. 8:07

Hallo Alexander,

es mag sein, dass es die eine oder andere Ausnahme gibt, aber bei allen Oris die ich bisher mitgefahren bin, war einzige Bedingung für das Fahrzeug, dass es zugelassen, versichert und technisch in Ordnung ist. Da Oris im normalen Strassenverkehr stattfinden, darf alles mitfahren was eben im normalen Strassenverkehr auch mitfahren darf.
Ein Fahrzeug mit der roten Nummer ist - wenn ich mich nicht irre - nicht wirklich zugelassen aber zumindest versichert, die rote Nummer darf nur für Testfahrten oder Überführungsfahrten verwendet werden. Wie gesagt, was die rechtliche Seite der roten Nummer angeht, bin ich mir nicht so sicher.

Also: 07er Nummer ist für die allermeisten Veranstalter kein Problem. Im Zweifelsfall den Veranstalter anschreiben und die Ausschreibung zusenden lassen.

Viele Grüsse,

Wolfgang
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Re: o7er Nummer

Ungelesener Beitragvon mikemannem » 26. 4. 10. 10:52

hier mal ein text aus wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29#Kennzeichen_historischer_Fahrzeuge

Rote Kennzeichen [Bearbeiten]

„Rote Nummer“ ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für:

* Wechselkennzeichen, deren Nummer mit „06“ beginnt, für Kfz-Betriebe und Händler,
* Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit 04 oder 03 (seit dem 1. März 2007) anfängt und
* Oldtimer-Kennzeichen, deren Nummer mit „07“ beginnt.

„Rote Nummern“ existieren seit mindestens den 1920er-Jahren in roter Schrift auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die derzeit mit „06“ oder „07“ beginnt.

„Rote Kennzeichen“ mit der Folgenummer „06“ werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden.

Kurzzeitkennzeichen sind mittlerweile nicht mehr rot, sondern schwarz.
Rotes FE-Kennzeichen in aktueller Form des ehemaligen Zulassungsbezirks Landkreis Kamenz
Altes rotes DIN-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Würzburg
Rote „07er-Nummer“, Zulassungsbezirk Landkreis Haßberge

„Rote Nummern“ mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Vor dem 1. März 2007 war die rote „07er-Nummer“ auch für mindestens 20 Jahre alte Youngtimer vorgesehen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter „07“-Nummer bis zu zehn, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes längliches für einen Pkw und ein kleines quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt und Versicherungen bieten oft günstige Tarife hierfür an. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können je nach Zulassungsstelle variieren.

Das „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.

Hiernach gilt das „Rote Kennzeichen 07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:

* Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
* Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
* Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.


Der ADAC gibt follgende Info http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/kfz-kennzeichen/default.asp


Oldtimer-Kennzeichen
Der Gesetzgeber kennt zwei Arten der besonderen Zulassung für Oldtimer: Das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Vorteil jeder Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad).

Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilname an Veranstaltungen geplant ist, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs und Überführungsfahrten sind damit ebenfalls gestattet.

Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich. Die Begutachtung kann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden.

Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit 07-Kennzeichen zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde.



Dies bedeutet für mich es sollte mindestens eine Oltimer/Youngtimerwertung ausgeschrieben sein dann darf mann auch mit dem 07er Schild fahren

Gruß Mike
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