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Fahren nach Karte und Natur

Ungelesener BeitragVerfasst: 21. 3. 05. 23:38
von Eicke Eimers
Habe eben orie.de entdeckt. Kann mir mal einer sagen, wie ich fahren muss, wenn auf der Bordbuch-Landkarte als kürzester Weg zwischen zwei Punkten eine Straße als Tunnel eingezeichnet ist. In der Natur gibt es diesen Tunnel jedoch nicht. Muss ich dann umfahren oder zählt einfach die "Tunnelstrecke", obwohl die Strecke nicht vertunnelt ist. Bin letztes Jahr an einer Orientierungsfahrt mitgefahren und habe wie fast alle die "Tunnelstrecke" gewählt. Diese wurde als Fehler gewertet, da die Aufgabe lautete: Fahrtstrecke muss in Bordbuch-Landkarte und Natur identisch sein. Da in der Natur kein Tunnel vorhanden ist, müsste man diesen fehlenden Tunnel umfahren. Wie ist die richtige Handhabung?
LG und vielen Dank EE

Ungelesener BeitragVerfasst: 22. 3. 05. 9:43
von bxfahrer
Da die Karte hier nicht mit der Natur übereinstimmt, würde ich die nächst kürzere Strecke wählen und den Pseudo-"Tunnel". links liegen lassen.


Grüße

René

Fahren nach Karte und Natur

Ungelesener BeitragVerfasst: 22. 3. 05. 20:03
von Olaf
Ganz klar, den Tunnel umfahren. In der Aufgabenstellung bzw. Durchführungsbestimmung wird ja klar gesagt: Du sollst nur Wege nutzen/fahren, die in Karte und Natur identisch sind. Das ist das Maß der Dinge. Ich setzte aber voraus, dass der Verantsalter keine zusätzlichen Definitionen geboten hat, was eine Straße oder ein Weg ausmacht. Manche Veranstalter geben genaue Erläuterungen, was unter Straßen und Wege zu verstehen ist (z.B. Brücke ist Bestandteil einer Straße). Wahrscheinlich ist es aber schwieriger, wie eine Umfahrung durchzuführen ist. Da gibt es eine große Spielwiese, die aber vom Veranstalter auch klar (vorher) geregelt werden muss.

Gruß Olaf

Ungelesener BeitragVerfasst: 22. 3. 05. 20:19
von Peter Trunner
Nun muß man erst mal unterscheiden zwischen Tunnel (wird im Untertagebau geraben) und einer überdeckelten Straße. Bei einer überdeckelten Straße kann der Verlauf vor und nach der Überdeckelung gleich sein. Bei einem richtigen Tunnel sicher nicht.
Jetzt ist es eine Formulierungsfrage ob der exakte Straßenverlauf gefragt ist.
Nächstes Jahr birngt dieser Fahrtleiter sicher das gleiche Spiel mit einer Allee. Wenn die Bäume weg sind darf man die Straße nicht fahren. Oder doch.
Da kommt die Frage auf, macht der die Ori für sich oder seine Teilnehmer?

Moment, das möchte ich

Ungelesener BeitragVerfasst: 24. 3. 05. 9:05
von Gorodish
auch gerne wissen...

Als ortsunkundiger Teilnehmer (der ich in dieser Saison immer sein werde) erkenne ich ja die Abweichung zwischen Karte und Natur erst, wenn ich laut Karte bereits am Tunnelportal (oder eben am Beginn der Überdeckelung) stehe. Jetzt darf ich nicht durch das Tunnel/ die Überdeckelung durch und muss folglich auf der Strasse wenden 8O. Ist das bei Orientierungsfahrten nicht unter Androhung der Todesstrafe verboten ?

Gilt so ein "modifizierter" Abschnitt nun als Unpassierbarkeit - dann müsste ich ja von der hinteren Seite wieder bis an das andere Portal fahren und erneut wenden um die ursprüngliche Fahrtrichtung wieder aufzunehmen. Oder liege ich da falsch?

Oder ist der modifizierte Streckenabschnitt mit dem Erreichen der ersten Modifikation (in diesem Fall dem Tunnelportal) gestorben und darf überhaupt nicht mehr befahren werden. In diesem Fall müsste ich nach dem wenden 8O eine komplett neue Strecke suchen, bräuchte dafür aber auch nicht an das andere Portal anzufahren und erneut zu wenden 8O ...

Ganz schön tricky...

Wahrscheinlich kann darauf gar niemand antworten - ausser dem Fahrtleiter...

Viele Grüsse verbunden mit der Hoffnung, dass ich bis zur Klärung nie auf so eine Aufgabe stossen werde,

Wolfgang :?

Re: Moment, das möchte ich

Ungelesener BeitragVerfasst: 24. 3. 05. 20:25
von Peter Trunner
Gorodish hat geschrieben:auch gerne wissen...

Als ortsunkundiger Teilnehmer (der ich in dieser Saison immer sein werde) erkenne ich ja die Abweichung zwischen Karte und Natur erst, wenn ich laut Karte bereits am Tunnelportal (oder eben am Beginn der Überdeckelung) stehe. Jetzt darf ich nicht durch das Tunnel/ die Überdeckelung durch und muss folglich auf der Strasse wenden 8O. Ist das bei Orientierungsfahrten nicht unter Androhung der Todesstrafe verboten ?

Es kommt bei Orientierungsfahrten öfters vor, dass man wenden muß. Kartenfehler und ähnliches erkennt man erst wenn man davor steht.

Gilt so ein "modifizierter" Abschnitt nun als Unpassierbarkeit - dann müsste ich ja von der hinteren Seite wieder bis an das andere Portal fahren und erneut wenden um die ursprüngliche Fahrtrichtung wieder aufzunehmen. Oder liege ich da falsch?

Ich gehe von Unpassierbarkeit aus, wenn kurzfristig etwas dazwischen kommt wie Unfall, abgestellter LKW oder Schlepper etc. aber ich bin über die Grenzen des Südwestpokal noch nicht allzuweit hinaus gekommen.

Oder ist der modifizierte Streckenabschnitt mit dem Erreichen der ersten Modifikation (in diesem Fall dem Tunnelportal) gestorben und darf überhaupt nicht mehr befahren werden. In diesem Fall müsste ich nach dem wenden 8O eine komplett neue Strecke suchen, bräuchte dafür aber auch nicht an das andere Portal anzufahren und erneut zu wenden 8O ...

Genau so(falsch??) würde ich das auch machen

Gruß Peter

Ungelesener BeitragVerfasst: 25. 3. 05. 10:27
von Gorodish
Vielen Dank für die Erläuterungen und bis demnächst in Rheinfelden(?),

Wolfgang